Mit Eilbeschluss hat die 9. Kammer entschieden, dass eine katholische Grundschule einen katholischen Schulanfänger vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen muss. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Eilbeschluss hat die 9. Kammer entschieden, dass eine katholische Grundschule einen katholischen Schulanfänger vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen muss. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Piraten bei Ablehnung durch die FDP-Fraktion hat der Landtag in zweiter Lesung das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts verabschiedet. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Klägerin ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch abgesetzt und trug seitdem eine Mütze, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt waren. Das beklagte Land sah in dieser Kopfbedeckung lediglich einen Ersatz für das mittlerweile untersagte Kopftuch und hatte die Klägerin daher aufgefordert, auf das Tragen der Mütze zu verzichten. Da sie dem nicht nachgekommen war, sprach das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung aus. Hiergegen hat die Klägerin zunächst beim ArbG Düsseldorf Klage eingereicht mit dem Ziel, die Abmahnung aus ihrer Personalakte zu entfernen. Nachdem sie sowohl bei dem ArbG als auch vor dem LAG Düsseldorf und letztlich vor dem BAG mit ihrer Klage gegen die Abmahnung erfolglos geblieben war, hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10) entschieden, dass die Klägerin durch die arbeitsgerichtlichen Urteile aller Instanzen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt wird und hat unter Aufhebung der Urteile des BAG und des LAG Düsseldorf das Verfahren an das LAG Düsseldorf zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Besuch der König Fahad Akademie in Bonn stellt keine Erfüllung der Schulpflicht dar. Das hat die 9. Kammer des VG Aachen entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristische Begriffe irritieren das Publikum zuweilen auch deswegen, weil deren rechtlicher Sinngehalt vom allgemeinen Sprachgebrauch stark abweicht. So ist das auch mit der Erkenntnis, dass Juristen bei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG offenbar zwischen einer guten und einer schlechten Religionsfreiheit unterscheiden – was in diesem Fall nicht nur das Publikum, sondern auch den Juristen irritierte, der sich dessen bis dato nicht bewusst war. Dazu eine erhellende Begebenheit vom Beisammensein am abendlichen Familientisch: Den Rest des Beitrags lesen »
Zur falschen Zeit (2003), am falschen Ort (Baden-Württemberg) und – darf man nach der Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots durch den Ersten Senat des BVerfG sagen – im falschen Senat (Zweiter Senat): Das mag sich Fereshta Ludin zu ihrem Kopftuchverfahren vielleicht gedacht haben. Damals war es ihr nicht gelungen, durchzusetzen, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf; nach dem jetzigen Beschluss aus „Karlsruhe“ sieht die Sache hingegen anders aus. Die menschliche Tragik dessen ist offensichtlich; doch was liegt ihr juristisch zu Grunde? Den Rest des Beitrags lesen »
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen, gegen die Stimmen der Piratenfraktion sowie einigen Stimmen aus den Fraktionen von CDU und FDP bei sonstiger Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP das elfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen von SPD und Grünen, regelt das Verfahren bei der Umwandlung von Bekenntnisschulen in Schulen ohne Bekenntnis. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zu Gunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; der Senat hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; Richter Schluckebier und Richterin Hermanns haben ein Sondervotum abgegeben. Vizepräsident Kirchhof hat an dem Verfahren nicht mitgewirkt. Richterin Hermanns ist durch Los als Vertreterin bestimmt worden. Den Vorsitz hat Richter Gaier als dienstältester Richter geführt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Welthumanistentag entsprechend der Regelungen für religiöse Feiertage in die neue Ausführungsvorschrift (AV) „Schulbesuchspflicht“ aufgenommen und gibt ab kommendem Schuljahr humanistischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zur Pflege ihrer Feierkultur auf Antrag beurlauben zu lassen. Den Rest des Beitrags lesen »
Zwei Argumente sind es hauptsächlich, die das BVerfG in ständiger Rechtsprechung gegen den Heimunterricht in Stellung bringt – so auch in dem vergangene Woche bekannt gewordenen Beschluss: 1. Der Erziehungsauftrag des Staates ist dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet und 2. die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken. Beide Argumente stehen auf keinem stabilen (verfassungs-)rechtlichen Fundament. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine landesrechtliche Strafnorm, die die dauernde Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sanktioniert, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
In today’s Chamber judgment in the case of Mansur Yalçın and Others v. Turkey (application no. 21163/11), which is not final, the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 2 of Protocol No. 1 (right to education) to the European Convention on Human Rights with regard to Mansur Yalçın, Yüksel Polat and Hasan Kılıç. In this case, the applicants, who are adherents of the Alevi faith, an unorthodox minority branch of Islam, complained that the content of the compulsory classes in religion and ethics in schools was based on the Sunni understanding of Islam. Den Rest des Beitrags lesen »
The applicants are 14 Turkish nationals: Mr Mansur Yalçın, Mr Namık Sofuoğlu, Ms Serap Topçu, Mr Ali Yüce, Mr Ali Kaplan, Ms Eylem Onat Karataş, Mr Hüseyin Kaya, Ms Sevinç Ilgın, Mr İsmail Ilgın, Mr Cafer Aktan, Mr Hakkı Saygı, Mr Kemal Kuzucu, Mr Yüksel Polat and Mr Hasan Kılıç. They are members of the Alevi religious community, a minority and heterodox branch of Islam, and complain that the content of the mandatory religious culture and ethics classes in schools was based on Sunni doctrine. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Verhältnis von Religion und Demokratie stellt eines der zentralen und aktuellen Problemfelder moderner pluralistischer Gesellschaften dar. Ulrich Krainz geht der Frage nach, welche Rolle der öffentlichen Schule und den dort stattfindenden Bildungsprozessen dabei zukommt und thematisiert zunächst die grundsätzliche politische Dimension von Religion. Praktisch realisiert sich diese in bestimmten Handlungsfeldern, wobei der Religionsunterricht besonders brisant erscheint. Dies wird am Beispiel des katholischen und islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Österreich untersucht, der nach jeweils religiöser Zugehörigkeit getrennt durchgeführt wird. Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Münster hat das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an der Friedensschule Münster die Einrichtung einer Lerngruppe mit gymnasial-orientiertem Lernprofil zur Erlangung der Hochschulreife nach acht Schuljahren über den 31.07.2014 hinaus vorläufig zu genehmigen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Beschwerdeführerin bewegt sich mit dem von ihr geltend gemachten Anspruch, Schuldienst mit dem Kopftuch ableisten zu dürfen, in einem kulturell und rechtlich schwierigen und spannungsgeladenen Grenzraum. Schon ein weiterer Schritt hin zur gänzlichen Verhüllung des Gesichts, der ebenfalls in der islamischen Glaubensgemeinschaft praktiziert wird, könnte aus deutschem Verfassungsverständnis heraus als unvereinbar mit der Würde des Menschen angesehen werden: Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz. Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Koblenz stellte in einem Grundurteil fest, dass ein vertraglicher Anspruch der Verbandsgemeinde Meisenheim auf die jährliche Kostenbeteiligung der Evangelischen Kirche im Rheinland besteht. Danach ist die Evangelische Kirche verpflichtet, den auf sie entfallenden Anteil der Betriebs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zu entrichten. Den Rest des Beitrags lesen »
Der BayVGH hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22.04.2014 entschieden, dass das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise begrenzt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das BVerwG in Leipzig hat heute entschieden, dass das Grundgesetz den Verordnungsgeber in Baden-Württemberg nicht verpflichtet, ein Schulfach Ethik für diejenigen Schüler in der Grundschule vorzusehen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Markus Schulten, Bonn
Dem „Religionsunterricht in der religiös pluralen Gesellschaft“ widmete sich das 49. Essener Gespräch zum Thema Staat und Kirche in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ vom 17. bis 18.03.2014. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Urteil vom 28.02.2014 hat die 8. Kammer des VG Minden die Entscheidung des Schulleiters der Bonifatius-Grundschule in Paderborn bestätigt, ein bekenntnisfremdes (hier muslimisches) Kind deshalb nicht aufzunehmen, weil sich die Eltern mit der Teilnahme ihres Sohnes an dem katholischen Religionsunterricht nicht einverstanden erklärt hatten. Die Eltern, die im Übrigen keine Einwände gegen eine Unterrichtung auf der Grundlage des katholischen Bekenntnisses haben, hatten darauf verwiesen, dass eine ältere Schwester dort eingeschult worden sei, ohne am Religionsunterricht teilnehmen zu müssen. Den Rest des Beitrags lesen »
Um zum einen die derzeit nicht mehr im bisherigen Sinne mögliche Erfüllung der Zwecksetzung der Schul- und Studienfonds sowie eine angemessene Bewirtschaftung des Vermögens zu ermöglichen und zum andern ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Neuordnung zu schaffen, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Schul- und Studienfonds aufgelöst und die bisher geltenden Zwecksetzungen hinsichtlich des Vermögens der Schul- und Studienfonds im Einvernehmen mit der Katholischen Kirche aufgehoben. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ an Bayerns Schulen wird derzeit durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) evaluiert. Gegenwärtig besuchen muslimische Kinder und Jugendliche an bayernweit über 250 Schulen den „Islamischen Unterricht“. Die Ergebnisse der Evaluation werden auch dem Bildungsausschuss im Landtag vorgestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Nach langen Auseinandersetzungen um die Schulpflicht von Kindern der Angehörigen der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ gründeten diese im Jahr 2006 einen Verein als Träger einer Ergänzungsschule. Derartige Schulen sind nicht genehmigungspflichtig, sondern nur der Schulaufsicht anzuzeigen. Da die Schule eine ausgebildete Lehrkraft nachweisen konnte, stellte das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fest, dass an der Schule die Schulpflicht erfüllt werden könne. Für das Schuljahr 2013/2014 konnte die Schule keine ausgebildete Lehrkraft mehr vorweisen. Auch wurde mittlerweile den Eltern der meisten Kinder und Jugendlichen das Sorgerecht entzogen. Die in Pflegefamilien oder Heimen untergebrachten Kinder und Jugendlichen besuchen derzeit öffentliche Schulen. Mit Bescheid vom 22.11.2013 untersagte die Regierung von Schwaben dem Verein den Betrieb einer Ergänzungsschule. Den Rest des Beitrags lesen »
Den vom Humanistischen Verband Nordrhein-Westfalen angestrebten Weltanschauungsunterricht im Schulfach „Humanistische Lebenskunde“ an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen wird es vorerst nicht geben. Der Verband hat seine Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem 19. Senat des OVG zurückgenommen (19 A 496/11). Den Rest des Beitrags lesen »