In dem Strafverfahren gegen Esmail A A wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung u.a. wurde das Urteil gesprochen. Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden hat den Angeklagten wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Gewaltdarstellung und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




