Der Staatschutzsenat des OLG Dresden hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Esmail A A zugelassen. Dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten, der syrischer Staatsangehöriger ist, liegt zur Last, in mehreren Fällen über das Internet um Mitglieder und Unterstützer für den „Islamischen Staat“ (IS) als ausländische terroristische Vereinigung geworben zur haben.
Zudem soll er sich in einer Vielzahl anderer Fälle durch Verbreitung von Videos, Bildern und Nachrichten über Chat-Gruppen im Internet wegen propagandistischer Tätigkeiten für den Islamischen Staat (IS) strafbar gemacht haben. (4 St 4/19)
Medieninformation des OLG Dresden Nr. 29 v. 11.09.2019
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