OLG Dresden: Hauptverhandlung gegen Fatema A wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. („IS“)

Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden hat mit Eröffnungsbeschluss die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Fatema A zugelassen, mit der ihr vorgeworfen wird, um Mitglieder und Unterstützer für die Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) geworben zu haben.

Die Angeklagte ist syrische Staatsangehörige. Sie soll im Juli 2016 und Juli 2017 Aktivitäten entfaltet haben, um andere syrische Staatsangehörige für den IS zu gewinnen. Der Staatsschutzsenat hat einen der nach dem Anklagevorwurf von der Angeklagten Angesprochenen wegen verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit dem IS und einer Reihe sonstiger Straftaten in einem gesonderten Verfahren zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. (4 St 2/19)

Medieninformation des OLG Dresden Nr. 21 v. 09.07.2019

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