Die Bundesregierung hat seit 2002 in 90 Fällen Verfolgungsermächtigungen für terroristische oder kriminelle Vereinigungen im Ausland beziehungsweise deren Mitglieder oder Unterstützer erteilt. In 110 Fällen hat der Generalbundesanwalt in diesem Zeitraum seit Inkrafttreten der entsprechenden Strafvorschrift eine solche Verfolgungsermächtigung beim Bundesjustizministerium beantragt. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 18/9779) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 18/9610) der Fraktion „Die Linke“ zum Umgang mit einer Vorschrift in § 129b StGB. Diese setzt für die Strafverfolgung von terroristischen oder kriminellen Organisationen, die außerhalb der EU ansässig sind, beziehungsweise deren Mitglieder und Unterstützer eine Genehmigung durch die Bundesregierung voraus. Den Rest des Beitrags lesen





