Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (BT-Dr 21/7202) zu Haushaltsmitteln für „Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft oder mit kirchlicher Nähe“ darauf, dass dieser Kreis zu unbestimmt sei und nicht hinreichend eingegrenzt werden könne. Auswertbare Informationen hierzu lägen der Bundesregierung daher nicht vor. Den Rest des Beitrags lesen »




