Das OLG München hat den Angeklagten wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Verbrechen des Totschlags sowie Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten verworfen. Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen war der Angeklagte, der aus Syrien stammte und in Deutschland Medizin studierte, in den Jahren 2014 bis 2016 bekennender Anhänger, allerdings kein Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). In diesem Zeitraum beging er die vier folgenden Taten: Den Rest des Beitrags lesen »





