Am Montag, den 05.08.2019 beginnt die Hauptverhandlung gegen die mutmaßliche IS-Unterstützerin Songül G., die im Dezember 2018 in Hamburg festgenommen wurde. Die 41-jährige deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht, den „Islamischen Staat“ (IS) im September 2016 bei der Schleusung potenzieller Attentäter nach Deutschland unterstützt zu haben. Dazu soll sich die Angeklagte bereit erklärt haben, einen der IS-Männer nach dessen Ankunft bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Zudem soll die Angeklagte einen in Deutschland unter falschem Namen eingerichteten Mobilfunkanschluss verwendet haben, um ihrer Kontaktperson beim IS Zugang zu Social Media-Konten zu verschaffen. Diese sollen anschließend der Kommunikation unter den Schleusungsbeteiligten gedient haben…
Die Bundesanwaltschaft wirft der aus Bremen stammenden Angeklagten vor, über Messenger-Dienste mit der damals 26-jährigen Deutschen M. aus Hildesheim in Kontakt gestanden zu haben, die sich zusammen mit ihrem Partner G. im September 2015 dem IS in Syrien angeschlossen haben soll. Von Raqqa aus sollen M. und G. seit Mitte 2016 in die Planung eines Anschlags mit zahlreichen Todesopfern eingebunden gewesen sein, der in Deutschland auf eine nicht näher ermittelte Großveranstaltung verübt werden sollte. Hierfür sollten laut Anklage anschlagsgeneigte Personen nach Deutschland geschleust werden, die hier auf nähere Instruktionen zur konkreten Durchführung des Anschlags warten sollten. Bis dahin hätten sie, um unverdächtig zu erscheinen, von eingeweihten Unterstützerinnen beherbergt und geheiratet werden sollen.
Zur Unterstützung dieses Anschlagsvorhabens soll die Angeklagte sich eine unter falschem Namen registrierte Mobilfunknummer verschafft und mit ihr im September 2016 jeweils einen Account bei den Messenger-Diensten „Telegram“ und „WhatsApp“ sowie einen Account bei dem sozialen Netzwerk „Facebook“ angelegt haben. Anschließend habe die Angeklagte die Zugangsdaten an M. übermittelt. Diese habe die Zugänge fortan zur Kommunikation mit der Angeklagten und anderen Beteiligten des Schleusungs- und Anschlagsvorhabens benutzt.
Ebenfalls noch im September 2016 soll sich die Angeklagte gegenüber M. dazu bereit erklärt haben, einen der potenziellen Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser Zusage hätten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 versucht, aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis sei es ihnen allerdings nicht gelungen, Syrien zu verlassen.
Die Angeklagte muss sich auf Grund dessen wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen verantworten. Sie befindet sich seit ihrer Festnahme am 11.12.2018 in Untersuchungshaft.
Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden bislang insgesamt 16 Termine bis zum 30.10.2019 anberaumt. (8 St 2/19)
Pressemitteilung des HansOLG v. 26.07.2019
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