BMI: Drei Spendensammelvereine wegen Terrorfinanzierung verboten

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat die Vereinigungen „Deutsche Libanesische Familie e.V.“, „Menschen für Menschen e.V.“ und „Gib Frieden e.V.“ verboten. Die Vereine sind Ersatzorganisationen des 2014 verbotenen Spendensammelvereins „Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ (kurz WKP), da sie die verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (vgl. § 8 Abs. 1 VereinsG). WKP wurde 2014 durch den Bundesinnenminister verboten, da der Verein mit Millionen-Beträgen die „Hizb Allah“-eigene „Shahid-Stiftung“ („Märtyrer Stiftung“) unterstützte. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Vereinsverbot erfolglos – Farben für Waisenkinder e.V.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen ein Vereinigungsverbot nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verbot eines Vereins, der wissentlich Spenden an Dritte weiterleitet, die den Terrorismus unterstützen, ist … verfassungsgemäß… Den Rest des Beitrags lesen »

BVerwG: Verbot des Vereins „Farben für Waisenkinder e.V.“ bestätigt

Das Verbot des in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Spendensammelvereins „Farben für Waisenkinder e.V.“, der die Shahid Stiftung („Märtyrer Stiftung“) im Libanon finanziell unterstützt hat, ist rechtmäßig. Dies hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »