Abgelichtet I – Wer hat das Sagen?

Einer der kirchengeschichtlichen Konflikte kann in die Frage gekleidet werden, wer wem was zu sagen hat: die weltliche Macht der geistlichen oder die geistliche Macht der weltlichen. Den Rest des Beitrags lesen »

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„Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ illustriert Religion, Weltanschauung, Recht

Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ beginnt ab heute, in der neuen Rubrik „Abgelichtet“ das „weite Feld“ von Religion, Weltanschauung, Recht in lockerer Reihenfolge zu bebildern. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXVII – Gerechtigkeit und Brotkorb

Es muß einer vom Verdacht frei sein, es gehe ihm nur um den Brotkorb, wenn er von der Gerechtigkeit reden will. Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück XIII – Esel vergesellschaften!

Klaus KohnenVon Klaus Kohnen, München

Pressemitteilungen sollen Informationswert besitzen. Manchmal besitzen sie zudem Unterhaltungswert. Bei der Pressemitteilung des VG Trier übertrifft der Unterhaltungswert den Informationswert entschieden. Deren Quintessenz: Esel sind zu vergesellschaften. Wer jetzt an Art. 15 Satz 1 GG denkt, liegt daneben. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXVI – Gerechtigkeit Gleichschuldiger

Die Gerechtigkeit kann sich nur unter Gleichschuldigen vollziehen, so wie es nur eine Kreuzigung gibt, jene des Isenheimer Altars, ein gekreuzigter Riese hängt am Kreuz, ein gräßlicher Leichnam, unter dessen Gewicht sich die Balken biegen, an die er genagelt ist, ein Christus, noch entsetzlicher als jene, für welche dieses Altarbild gemalt wurde, für die Aussätzigen, wenn diese jenen Gott hängen sahen, stellte sich zwischen ihnen und diesem Gott, der ihnen doch nach ihrem Glauben den Aussatz geschickt hatte, Gerechtigkeit ein: dieser Gott war für sie gerecht gekreuzigt worden. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXV – Das Antlitz des Menschen

Die Beschwerdeführerin bewegt sich mit dem von ihr geltend gemachten Anspruch, Schuldienst mit dem Kopftuch ableisten zu dürfen, in einem kulturell und rechtlich schwierigen und spannungsgeladenen Grenzraum. Schon ein weiterer Schritt hin zur gänzlichen Verhüllung des Gesichts, der ebenfalls in der islamischen Glaubensgemeinschaft praktiziert wird, könnte aus deutschem Verfassungsverständnis heraus als unvereinbar mit der Würde des Menschen angesehen werden: Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz. Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück XII – Verockerung, Versauerung

Klaus KohnenVon Klaus Kohnen, München

Lesen bildet: Menschen und Flüsse. Nicht immer zum Guten. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXIV – „Religionsrabatt“

Diese Gründe (sc. der Religion und Weltanschauung) schließen es aus, Betätigungen und Verhaltensweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, ohne weiteres den Sanktionen zu unterwerfen, die der Staat für ein solches Verhalten – unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivierung – vorsieht. Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG kommt hier in der Weise zur Geltung, daß sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXIII – Freiheit – Gleichheit – Gegenseitigkeit

Jeder Mensch hat ein Recht auf Freiheit. Somit ist rechtliche Gleichheit in der Freiheit mitgedacht. Rechtliche Gleichheit ist nichts anderes als die Gegenseitigkeit der Freiheit. Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück XI – Was ist eine Eisenbahn? Was ist ein Reichsgericht?

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Die Definition der Eisenbahn durch das RG ist ein juristischer Klassiker geworden. Die Definition des RG durch einen Witzbold ist dagegen weit weniger bekannt. Beide sind bei Ludwig Reiners zu lesen oder hier: Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXII – Der ethische Standard des Grundgesetzes

Das Grundgesetz legt … nicht etwa einen „ethischen Standard“ im Sinne eines Bestandes von bestimmten weltanschaulichen Prinzipien fest, etwa „nach den Maximen, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben“… Der „ethische Standard“ des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück X – Zum Pingeln

Klaus KohnenVon Klaus Kohnen, München

Juristen gelten gemeinhin als pingelig. Da verwundert es nicht, wenn sie sich auch mit Pingeln befassen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXI – Religiöses Existenzminimum

Auch religiöse oder religiös motivierte Verfolgung kann politische Verfolgung … sein… Sie ist dies allerdings nicht schon dann, wenn die Religionsfreiheit, gemessen an der umfassenden Gewährleistung, wie sie Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält …, Eingriffen und Beeinträchtigungen ausgesetzt ist. Vielmehr müssen die Eingriffe und Beeinträchtigungen eine Schwere und Intensität aufweisen, die die Menschenwürde verletzt…: Sie müssen ein solches Gewicht haben, daß sie in den elementaren Bereich der sittlichen Person eingreifen, in dem für ein menschenwürdiges Dasein die Selbstbestimmung möglich bleiben muß, sollen nicht die metaphysischen Grundlagen menschlicher Existenz zerstört werden… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XX – Die zwei Reiche: Verträglichkeit der Sphären und Widerstand des Christen

Der Kaiser und Jesus verkörpern zwei verschiedene Ordnungen der Wirklichkeit, die sich durchaus nicht ausschließen müssen, aber in ihrem Gegenüber den Zündstoff eines auf die Grundfragen der Menschheit und der menschlichen Existenz zielenden Konflikts in sich tragen. „Gebt Gott, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist“, wird Jesus später sagen und so die wesentliche Verträglichkeit der beiden Sphären ausdrücken (Mk 12, 17). Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIX – Der Zweck des Staates

Das Grundgesetz hat nicht eine virtuell allumfassende Staatsgewalt verfaßt, sondern den Zweck des Staates materialiter auf die Wahrung des Gemeinwohls beschränkt, in dessen Mitte Freiheit und soziale Gerechtigkeit stehen. Die Gewährleistung der Freiheitsrechte ist Ausdruck dafür, daß das Grundgesetz den Staat nicht als den Hüter eines Heilsplans versteht, kraft dessen der legitimiert erschiene, dem Menschen die Gestaltung seines Lebens bis in die innersten Bereiche des Glaubens und Denkens hinein verordnen zu dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück IX – Leichen, die nicht weichen

Klaus KohnenVon Klaus Kohnen, München

Als Lektor findet man – abhängig vom betreuten Rechtsgebiet – Zugang zu illustren Kreisen. Wenn man das Friedhofs- und Bestattungsrecht beackert, bedarf dies keiner näheren Ausführungen. So wird der Horizont auf Veranstaltungen um Problematiken erweitert, von deren Existenz man bis dato nichts ahnte. Die Wachsleichenproblematik zum Beispiel. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XVIII – Das religiöse Minimum des Staates

Der Staat ist die von Gott gestiftete Erhaltungsordnung. Diese Erhaltungsordnung zu bewahren, ist die irdische Aufgabe des Menschen. Dazu dient der Eid. Er ist ein Mittel zur Erzeugung von Wahrheit und Treue gegenüber den einzelnen Staatsbürgern, dem Volke und dem Staat. Will der Staat seiner Erhaltungsaufgabe gerecht werden, so muß er einen Damm gegen die Flut der Zerfallserscheinungen errichten. Er muß fordern, daß der Eid als stärkste Ausprägung der Wechselbeziehung zwischen Einzelbürger und Gemeinschaft seinen Bestand hat… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XVII – Staatsgestüt

Ein eigenhändiges Albumblatt des Philologen Friedrich Wilhelm Riemer enthält drei gelehrte Epigramme im elegisch-distichischen Versmaß, handelnd vom Staat wie vom geistlichen Stand. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XVI – Legalmoral

Religionsfreiheit führt zwingend zu einer Unterscheidung zwischen Moralität und Legalität. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XV – Mehrtürige Linguistin

Was eine Linguistin mit einem Mehrtürer zu tun hat, habe ich kürzlich in einem Kinderbuch aufgelesen, dessen Hauptfigur tiefbegabt ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIV – Alma Mater

Was war das Besondere an unserer Juristischen Fakultät? Sie vermittelte breite und äußerst vielseitige Kenntnisse. Das Studienprogramm ging davon aus, dass die Aneignung der juristischen Fächer eine gründliche Kenntnis der modernen sozioökonomischen und politischen Prozesse erfordert und deshalb die Beherrschung der Grundlagen anderer Gesellschaftswissenschaften umfassen muss. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIII – Die Erteilung des staatlichen Religionsunterrichts

Man vergesse nicht, daß der Staat nicht befugt sei, mit gewissen bestimmten Lehrmeinungen Besoldung, Ehrenamt und Vorzug zu verbinden. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XII – Acht Marktsonntage in Rheinland-Pfalz oder Der zweite Donnerstag von Scheibbs

Die folgende skurrile Erzählung wurde mir mit dem Betreff „Acht Marktsonntage in Rheinland-Pfalz? Nichts gegen den zweiten Donnerstag von Scheibbs!“ zugesandt. Sie versteht sich als nicht vollständig humorfreien Kommentar zu dem Gesetzesvorhaben des Landes Rheinland-Pfalz. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XI – Meinst du noch oder glaubst du schon?

Wodurch unterscheiden sich Glauben und Meinen? Die Unterscheidung ist wichtig, denn Glauben führt zum Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG, Meinen zum Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Und auch die Schranken der beiden Grundrechte sind unterschiedlich: Die Glaubensfreiheit ist vorbehaltlos gewährleistet, kann also nur durch – kurz – sog. kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden, die Meinungsfreiheit findet ihre Schranke hingegen schon in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre, Art. 5 Abs. 2 GG. Was also unterscheidet Glauben und Meinen? Den Rest des Beitrags lesen »

Juristenglück VIII: Wenn die Zunge des Juristen bricht

Klaus KohnenVon Klaus Kohnen, München

Als Jurist ist man sprachlich einiges gewöhnt. Man hat sich beispielsweise die Palandt’sche Kurzschrift angeeignet (die zu entziffern Studienanfängern bisweilen mehr Zeit abnötigt als das Durchdenken des juristischen Problems, das zu lösen man den Kommentar zu Rate gezogen hat). Auch Schachtelsätzen rückt man beherzt zu Leibe. Vom liebgewonnenen Amtsdeutsch ganz zu schweigen, dessen geradezu lyrischen Liebreiz man erst im Vergleich mit europäischen Gesetzestexten zu schätzen vermag. Und Gesetzesbezeichnungen, die bei Nichtjuristen ein kapitulatives Kopfschütteln hervorrufen, stellen schon lange kein sprachliches Hindernis mehr da. Doch es gibt Ausnahmen: Den Rest des Beitrags lesen »