Wie in der Pressemitteilung vom 14.05.2021 bekanntgegeben, hat die 2. Kammer des VG Karlsruhe mit Urteil vom 12.05.2021 eine Klage abgewiesen, die auf die Feststellung zielte, dass die von der Stadt Pforzheim (Beklagte) verfügte zeitliche und örtliche Beschränkung einer abtreibungskritischen Demonstration vor der Schwangerschaftsberatungsstelle von pro familia rechtswidrig gewesen sei. Den Rest des Beitrags lesen »





