Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden hat mit Beschluss vom 15.03.2021 das Hauptverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A eröffnet.
Der Generalbundesanwalt legt Abdullah A zur Last, am 04.10.2020 in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus eingestochen zu haben. Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt. Dem Angeklagten wird Mord, versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. (4 St 1/21)
Medieninformation des OLG Dresden Nr. 15 v. 23.03.2021
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