Der 5. Strafsenat des OLG Celle hat mit Beschluss vom 10.03.2021 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Rabih O. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der 38-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 28.07.2020 in Untersuchungshaft. Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in acht Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 5 StGB), teilweise in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG), vorgeworfen.
Konkret soll der Angeklagte seinem Bruder Ahmad S. in der Zeit von Juli 2015 bis Januar 2018 insbesondere als Vermögensverwalter finanzielle und logistische Hilfe geleistet haben, wobei sein Bruder in Syrien als Mitglied des „Islamischen Staats“ (IS) an der Aufrechterhaltung und Förderung der militärischen Präsenz und Aktivität des „IS“ beteiligt gewesen sein soll. Durch diese Unterstützung seines Bruders habe der Angeklagte Rabih O. zugleich den „Islamischen Staat“ (IS) unterstützt.
Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (OLG Celle, Beschl. v. 10.03.2021 – 5 StS 1/21)
Pressemitteilung des OLG Celle v. 19.03.2021
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