Das HansOLG Hamburg hat die Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »