Ein vor dem Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften geschlossenes Abkommen zwischen Spanien und dem Heiligen Stuhl sieht verschiedene Steuerbefreiungen zu Gunsten der katholischen Kirche vor. In der vorliegenden Rechtssache beruft sich eine religiöse Kongregation der katholischen Kirche in ihrer Eigenschaft als Trägerin einer kirchlichen Schule in der Nähe von Madrid auf dieses Abkommen, um die Erstattung einer Gemeindesteuer auf Bauwerke, Einrichtungen und Baumaßnahmen i.H.v. knapp € 24.000 zu erwirken, die sie auf Baumaßnahmen an einem Schulgebäude, in dem die Aula der Schule untergebracht ist, entrichtet hat. Den Rest des Beitrags lesen





