Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Verbot, das Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 zu verwenden, war rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Einer für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des VG Düsseldorf teilweise geändert. Den Rest des Beitrags lesen »
Bei einer für den 22.11.2025 geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen diverse Parolen nicht geäußert werden. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg ist nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird. Dies hat der BayVGH entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen am Donnerstag der Karwoche und am Karfreitag nach den entsprechenden Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorlage ist unzulässig, da sie den Darlegungsanforderungen nicht genügt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Polizeipräsidium Duisburg hatte es der Veranstalterin einer für den 10.04.2024 vor dem AG in Duisburg angezeigten pro-palästinensischen Versammlung zu Recht untersagt, die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ zu verwenden. Auch der Hinweis des Polizeipräsidiums Düsseldorf, dass die Verwendung dieser Parole im Rahmen einer pro-palästinensischen Versammlung in Düsseldorf am 02.12.2023 strafbar sei, war rechtmäßig. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit die Klagen der Veranstalter insoweit abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ (Landesverband NRW) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richtet sich gegen eine versammlungsrechtliche Auflage, mit der bei einer Mahnwache das Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt worden war. Die Beschwerdeführerin organisierte eine Mahnwache mit dem Motto: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen …kirchenbesetzung“. Diese sollte am Jahrestag einer früheren Protestaktion stattfinden. Bei der Protestaktion hatten sich Mitglieder der Beschwerdeführerin in einem Kirchturm in der Innenstadt verbarrikadiert, Pyrotechnik gezündet und ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen“ entrollt, was eine Strafverfolgung nach sich gezogen hatte. Die Versammlungsbehörde untersagte das Mitführen und Abbrennen von Fackeln bei der Mahnwache. Gegen diese Auflage wandte sich die Beschwerdeführerin letztlich erfolglos an die Fachgerichte. Sie sieht sich durch die fachgerichtliche Bestätigung der Auflage in ihrer Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 G) verletzt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Polizeipräsidium Duisburg hat die für den 25.05.2024 angezeigte pro-palästinensische Demonstration in Duisburg zu Recht verboten. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und den gegen das Verbot gerichteten Eilantrag der Anmelderin der Versammlung abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die auf dem Augustinerplatz in Freiburg angemeldete Versammlung darf unter dem Motto „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen“ abgehalten werden. Das hat das VG Freiburg entschieden und dem hierauf gerichteten Eilantrag des Anmelders der Versammlung stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »
Die für den 05.10.2022 in Bad Nauheim geplante Versammlung zum Thema „Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung sowie Lebenshaltungskosten und Verarmung“ darf trotz des jüdischen Feiertages „Jom Kippur“ an diesem Tag stattfinden, muss jedoch einen Mindestabstand zur Synagoge und zum jüdischen Friedhof einhalten. Das hat die 9. Kammer des VG Gießen entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die von der Stadt Landau gegenüber dem Pfarrer der Stiftskirche in Landau angeordnete Verlegung des Versammlungsortes für eine am zweiten Adventssamstag angemeldete Versammlung vor der Stiftskirche in Landau ist rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor. Den Rest des Beitrags lesen »
Die vom Landkreis Germersheim gegenüber einem Veranstalter einer Versammlung in Kandel (im Folgenden: Antragsteller) angeordnete Wegstreckenverlegung ist rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Beklagte ist Mitverantwortliche einer politischen Gruppierung und stellt auf ihrer Facebook-Seite und ihrem Youtube-Channel regelmäßig politische Statements und Filmbeiträge zu ihren Reden auf Versammlungen ein. Sie organisierte zudem im Januar 2017 eine Kundgebung, deren Anlass die Vorfälle der Silvesternacht 2015/2016 in der Umgebung des Doms war. Hierzu fertigte sie ohne Rücksprache oder Genehmigung im Innenraum des Doms sowie auf dessen Dach Filmaufnahmen an, welche sie im Rahmen eines Videos auf ihrem Facebook-Profil und ihrem Youtube-Channel veröffentlichte, um auf die Kundgebung aufmerksam zu machen. Den Rest des Beitrags lesen
Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren rechtswidrig. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden. Den Rest des Beitrags lesen
Das VG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 18.06.2015 festgestellt, dass die Auflagenverfügung der Stadt Frankfurt a.M. gegenüber der Veranstaltung „Widerstand Ost West – Kundgebung gegen die radikale Islamisierung und den Faschismus in Deutschland“ offensichtlich rechtswidrig ist. Damit kann die Veranstaltung wie geplant auf dem Roßmarkt in der Frankfurter Innenstadt am 20.06.2015 ab 13.00 Uhr stattfinden. Den Rest des Beitrags lesen
Das OVG Hamburg hat das Verbot einer Kundgebung auch in zweiter Instanz bestätigt. Die Behörde für Inneres und Sport hatte die ursprünglich auf dem Rathausmarkt geplante Veranstaltung verboten, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten sollten. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hatte das VG Hamburg abgelehnt. Die daraufhin erhobene Beschwerde hat das OVG nun zurückgewiesen: Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Hamburg hat in einem Eilverfahren das Verbot einer Kundgebung auf dem Rathausmarkt gerichtlich bestätigt. Die Behörde für Inneres und Sport hatte zunächst eine in einer geschlossenen Räumlichkeit geplante Veranstaltung verboten, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten sollten. Daraufhin war eine Kundgebung auf dem Rathausmarkt angemeldet worden, die die Behörde ebenfalls verboten hat. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hat das VG nun abgelehnt: Den Rest des Beitrags lesen »
Die 18. Kammer des VG Düsseldorf hat den Eilantrag der Veranstalterin der Dügida-Demonstrationen abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen Auflagen, die der Polizeipräsident für die stattfindende Demonstration verhängt hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 18. Kammer des VG Düsseldorf hat durch Eilbeschluss entschieden, dass der Polizeipräsident Düsseldorf nicht berechtigt ist, der „Dügida“ den Vorbeimarsch an der im Bereich der Adersstraße gelegenen marokkanisch-islamischen Moschee zu untersagen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Antragsteller wenden sich gegen drei der insgesamt 16 Auflagen, die die Polizeidirektion Hannover im Anschluss an den Beschluss des Gerichts vom 13.11.2014 verfügt hat, nämlich das Gebot der Vorlage eines Ablaufplanes, das Verbot, Embleme oder Tätowierungen mit Bildern von Totenköpfen sichtbar zu tragen, und das Verbot des Auftritts der Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“. Für diese Auflagen gebe es im Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) keine hinreichende Rechtsgrundlage. Den Rest des Beitrags lesen
Die Polizeidirektion Hannover untersagte den Aufzug sowie jede Form der Ersatzveranstaltung mit Verfügung vom 10.11.2014: Die angezeigte Veranstaltung genieße schon nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit, weil keine friedliche Versammlung beabsichtigt sei. Die Versammlung diene als Vorwand dafür, dass ein dominierender Teilnehmerkreis die gewalttätige Auseinandersetzung suchen werde. Wegen des zu erwartenden unfriedlichen Verlaufs bestehe eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Anmelder der Versammlung und der Versammlungsleiter seien der Gruppierung „Hooligans gegen Salafismus“ zuzurechnen. Es deuteten Tatsachen darauf hin, dass es zu schweren Ausschreitungen und dabei zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommen werde. Den Rest des Beitrags lesen