Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen dürfen. Zudem kann dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden. Den Rest des Beitrags lesen





