Der 3. Strafsenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle verurteilte am 18.07.2017 einen 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in neun Fällen (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 StGB), davon in acht Fällen in Tateinheit mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG i.V.m. Anlage Teil B, Abschnitt V. Nr. 29 c, d und Abschnitt VII. Nr. 46 der Kriegswaffenliste), zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Den Rest des Beitrags lesen




