Die 8. Kammer hat den Eilantrag des wegen der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ verurteilten libanesischen Antragstellers gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet abgelehnt. Damit ist es der Ausländerbehörde der Städteregion Aachen nunmehr möglich, den 30-jährigen Libanesen mit Wohnsitz in Aachen in den Libanon abzuschieben. Zur Begründung heißt es: Den Rest des Beitrags lesen »




