In Strafverfahren gegen Ahmad A.A. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde das Urteil gesprochen. Der 4. Strafsenat des OLG Dresden (Staatsschutzsenat) hat den Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »