„Der Mensch lebt nicht nur von Brot, sondern von jedem Wort, das aus Gottes Mund kommt“ (vgl. Dtn 8, 3; Mt 4, 4). Theologisch meint „Brot“ die materielle Existenzgrundlage des Menschen, „Wort“ die geistige. Die Rechtsordnung vollzieht dies juristisch nach: Neben dem weithin bekannten, materiellen Existenzminimum des Menschen kennt sie ein weiteres, geistiges Existenzminimum, welches zum Grundrecht auf Asyl entwickelt wurde und für das Grundrecht auf Religionsfreiheit ebenfalls relevant ist.
Neureither, Religiöses Existenzminimum, in: Heinig/Munsonius (Hrsg.), 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht, 2. Aufl. (2015), S. 225 ff.
Anmerkung der Redaktion
Vgl. auch Aufgelesen XXI – Religiöses Existenzminimum.
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