Mit Beschluss vom 02.02.2018 hat der 9. Strafsenat des OLG München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 22.08.2017 gegen die syrischen Staatsangehörigen N.A. A. (37 J.), I. S. (37 J.), A.R.W. H. (40 J), F. H. (43 J.) und B. S. (42 J.) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 19 v. 08.02.2018
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