Mit Beschluss vom 22.01.2018 hat der 7. Strafsenat des OLG München eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in München vom 15.11.2017 gegen die türkischen Staatsangehörigen Erhan K. (38 J.) und Abdullah Ka. (26 J.) wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Straftat und wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 24 vom 22.02.2018
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