Am 25.11.2016 hat die Generalstaatsanwaltschaft in München gegen den 22-jährigen türkischen Staatsangehörigen Salih Hilmi U. Anklage beim Staatsschutzsenat des OLG München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz und wegen Verbreitung von Gewaltdarstellungen erhoben.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Organisation „Islamischer Staat“ durch die Bereitstellung von Facebook-Accounts aktiv unterstützt zu haben. Zudem soll der Angeklagte zwei Hinrichtungsvideos verbreitet haben, auf denen die Enthauptung sowie die Verbrennung eines Menschen zu sehen ist.
Der 8. Strafsenat hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 67 v. 20.09.2017
Kommentar verfassen