In o.g. Verfahren wurde nach 22 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der 9. Strafsenat des OLG München hat die Angeklagten jeweils wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe verurteilt. Gegen Izudin J. wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von 2 Jahren bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2014 die in Syrien operierende terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ in ihrem bewaffneten Kampf gegen die syrische Regierung durch die Bereitstellung von zwei Kraftfahrzeugen unterstützt haben. Ferner sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagten bei einem Aufenthalt in Syrien im Juli 2013 jeweils die Verfügungsgewalt über ein als Kriegswaffe eingestuftes vollautomatisches Sturmgewehr der Marke „Kalaschnikow“ ausübten.
Der Senat sprach die Angeklagten im Übrigen frei, soweit ihnen mit der Anklageschrift auch zur Last gelegt wurde, einen Krankenwagen an die terroristische Vereinigung „Junud al-Sham“ geliefert zu haben. Der Senat konnte nach der Beweisaufnahme nicht ausschließen, dass der von den Angeklagten angeschaffte Krankenwagen an eine rein humanitär tätige Einrichtung übergeben wurde.
Der Senat legte bei der Bemessung der Strafen zu Grunde, dass der Angeklagte Izudin J. die Tat im Wesentlichen geplant und organisiert hat. Zu Gunsten der Angeklagten Emil K. und Mehdi D. wertete der Senat dagegen ihren geringen Tatbeitrag bei der Beschaffung und Übergabe der Fahrzeuge. Zu Gunsten aller Angeklagten würdigte das Gericht den Umstand, dass die Taten bereits über vier Jahre zurückliegen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Generalstaatsanwaltschaft als auch den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum BGH offen, die binnen einer Woche eingelegt werden müsste.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 49 v. 03.04.2018
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