Mit Beschluss vom 18.03.2021 hat der 7. Strafsenat des OLG München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 15.01.2021 gegen Susanne G u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aus antisemitischen und antimuslimischen Motiven zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 8 v. 18.03.2021
Kommentar verfassen