Am 08.08.2017 hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen den 36-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen Mehdi H. Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland sowie wegen weiterer Delikte zum Staatsschutzsenat des OLG München erhoben.
Dem Angeklagten liegt unter anderem zur Last, im Jahr 2013 einem IS-Angehörigen Geldbeträge in Höhe von insgesamt ca. € 3.500,– überwiesen zu haben, mit denen dieser seine Ausreise nach Syrien finanzierte. Der Geldempfänger soll im Juli 2014 im syrisch-irakischen Kriegsgebiet einen Sprengstoffselbstmordanschlag gegen mehrere Kämpfer der kurdischen PKK verübt haben, die dabei getötet wurden.
Dem Angeklagten liegt ferner zur Last, am 20.11.2015 ein Dokument erstellt und in der Folgezeit verbreitet zu haben, in dem er sich an seine tunesischen Landsleute wandte und diese zur Teilnahme an Ausbildungslagern und zum Anschluss an die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ aufrief. Zudem soll der Angeklagte im Jahr 2015 über Facebook-Benutzerkonten verschiedene Bilder und Videos verbreitet haben, die verbotene Kennzeichen des „Islamischen Staates“ enthielten.
Der 8. Strafsenat hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 89 v. 15.12.2017
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