In o.g. Strafverfahren hat der 9. Strafsenat des OLG München mit Beschluss vom 19.09.2017 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft vom 29.05.2017 gegen die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen Izudin J. (33 J.) und Emil K. (30 J.) sowie gegen den kosovarischen Staatsangehörigen Mehdi D. (38 J.) wegen zwei tatmehrheitlicher Fälle der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland jeweils in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tatmehrheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer Kriegswaffe zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Pressemitteilung des OLG München Nr. 73 v. 06.10.2017
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