Das VG Frankfurt a.M. ermöglicht es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens im vorläufigen Rechtschutzverfahren, ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertretungen sowie der Leitung von Anhörungsausschüssen mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, zu versehen. Den Rest des Beitrags lesen





