Er hatte die Rechtswissenschaften als wenig einträgliches Brot erkannt und war jetzt entschlossen, Geistlicher zu werden… Den Rest des Beitrags lesen »
Er hatte die Rechtswissenschaften als wenig einträgliches Brot erkannt und war jetzt entschlossen, Geistlicher zu werden… Den Rest des Beitrags lesen »
Das evangelische Kirchenrecht hat für das kirchliche Handeln große Bedeutung. Das zeigt schon der Umgang mit Personal und Finanzen. Aber auch Kernbereiche wie Predigt und Seelsorge sind betroffen. In der Gegenwart machen eine zunehmende Organisationsförmigkeit der Kirche und eine Vielzahl von Reformprozessen rechtliche Regelung nötig. Das Verhältnis von Kirche und Recht ist im Protestantismus allerdings keineswegs spannungsfrei. Neben die Diskussion konkreter Entscheidungen tritt der Streit um Prinzipien. Den Rest des Beitrags lesen »
Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe – gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Den Rest des Beitrags lesen »
Liberale Demokratien sind in die Defensive geraten. Die historisch gewachsenen Ressourcen zur Stabilisierung eines politischen Gemeinwesens sind erschöpft. Ebenso hat die Erwartung abgenommen, dass die christlichen Kirchen hier Impulse setzen können. Welchen Beitrag können also realistischerweise die Kirchen für die in die Krise geratenen liberalen Demokratien noch leisten und welche Bedeutung kann ihnen in der politischen Moderne noch zukommen? Den Rest des Beitrags lesen »
Fragen zur Zukunft des Nationalstaats, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des demokratischen Staats bestimmen derzeit die öffentlichen Debatten. Während Kirche und Theologie in der Vergangenheit dem Staat oft zu unkritisch gegenüberstanden, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine theologische Staatsvergessenheit und teilweise sogar Staatsverachtung verfestigt. Dies entspricht aktuellen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Trends. Vor dem Hintergrund dieser Krise des Staates ist kritisch zu erörtern, in welchem Verhältnis Staatlichkeit, partikulare Identität und das christliche Wirklichkeitsverständnis zueinander stehen. Dazu leisten die Autoren dieses Bandes Beiträge in exegetischer und ethischer Perspektive. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Bundesregierung will sich von der Abhängigkeit von im Ausland ausgebildetem muslimischen Lehrpersonal lösen und bietet ein wissenschaftlich fundiertes Studium von Religionsgelehrten im staatlichen Hochschulsystem in deutscher Sprache an. Sie folge damit der Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2010 für den islamischen Religionsunterricht. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/18216) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/17419). Den Rest des Beitrags lesen »
Die AfD beschäftigt sich in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/17419) mit der Evaluation der Förderung für Zentren für islamische Theologie (ZiT) und Institute für islamische Theologie an öffentlichen Hochschulen. Den Rest des Beitrags lesen »
Begriff und Phänomen des Gewissens werden in diesem Band interdisziplinär erkundet. Mit Beiträgen aus den Disziplinen „Theologie“, „Recht“, „Philosophie“, „Psychologie“, „Soziologie“, „Soziobiologie“, „Politologie“ und „Literaturwissenschaften“ können an der Bestimmung des Gewissens Interessierte eine Suchbewegung nachvollziehen, die über kontroverse Binnenperspektiven auf das Gewissen informiert, Erklärungserwartungen an die jeweils anderen Disziplinen aufdeckt und disziplinübergreifende Anschlusspunkte herauskristallisiert. So erhalten sechs Polaritäten, die den Gewissensdiskurs bestimmen, eigene Kontur: die Polarität von Empirie und Begriff des Gewissens, die Polarität von Bildung und Konstanz, die Polarität von Vernunft und Emotion, die Polarität von Universalität und Partikularität, die Polarität von Freiheit und Belastung des Gewissens und schließlich die Polarität von individuellem Gewissen und Institution. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Frühaufklärung vollzog sich in Form einer doppelten Horizontüberschreitung zum einen über die Grenzen der Theologie hinaus und zum anderen innerhalb dieser. Die Öffnung der ekklesiologischen Debatte außerhalb der Theologie führte zur Ethisierung und Universalisierung des Kirchenbegriffs verbunden mit dem Aufkommen einer Kultur der religiösen Mündigkeit des Laien. Auf der Suche nach einem allgemeineren Begründungszusammenhang als es spezielle offenbarungstheologische Rechtfertigungen boten, rückte der Kirchenbegriff in den Fokus von Naturrecht und Religionstheorie. Durch den Paradigmenwechsel vom Staats- zum Vereinsgedanken erfolgte die rechtliche Einordnung religiöser Institutionen in die Gesellschaft. Die Etablierung des Territorial- und Kollegialsystem brachte die vorläufige Klärung und Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat. In Reaktion auf die Transformation des Kirchenbegriffs außerhalb der Theologie kam es erst relativ spät zur Transformation innerhalb dieser. Den Rest des Beitrags lesen »