Bundestag: Einfluss des Auslands auf Imam-Ausbildung

Die Bundesregierung will sich von der Abhängigkeit von im Ausland ausgebildetem muslimischen Lehrpersonal lösen und bietet ein wissenschaftlich fundiertes Studium von Religionsgelehrten im staatlichen Hochschulsystem in deutscher Sprache an. Sie folge damit der Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2010 für den islamischen Religionsunterricht. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/18216) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/17419).

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung demnach auch einer steigenden Nachfrage nach wissenschaftlicher Expertise zu Fragen der Religionen, insbesondere des Islams, gerecht werden. Zudem soll so auf die weiter wachsende Pluralität der religiösen Bekenntnisse in Deutschland reagiert, das Wissenschaftssystem auf diese Ziele langfristig und institutionell ausgerichtet werden. Die Imam-Ausbildung liegt dabei weiter in der Verantwortung der muslimischen Glaubensgemeinschaften. Sie kann auf der akademischen Ausbildung aufbauen oder parallel erfolgen.

Die Bundesregierung betont, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen, dass ausländische Staaten, etwa die Türkei oder der Iran, oder radikalislamische Organisationen in der Vergangenheit versuchten oder aktuell versuchen, Einfluss auf die Beiräte und oder auf die Lehrinhalte der Zentren für islamische Theologie oder der Institute für islamische Theologie zu nehmen.

Zu den vom Bund geförderten Zentren gehören laut Antwort Tübingen, das von 2011 bis 2021 mit 6,2 Mio. € gefördert wird, Münster mit 4,6 Mio. €, Osnabrück mit 4,8 Mio. €, Frankfurt mit 6,3 Mio. €, Erlangen-Nürnberg mit 6 Mio. €, die Humboldt-Universität Berlin mit 0,27 Mio. € und Paderborn mit 0,04 Mio. €.

heute im bundestag Nr. 373 v. 07.04.2020

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