BFH: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlungen der Finanzgerichte zum kirchlichen Mitgliedschaftsrecht

Nur Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuern zahlen. Wer Mitglied einer Kirche ist, bestimmen die Kirchen im Rahmen der Verfassung selbst. Die einschlägigen Regelungen gehören zu den „eigenen Angelegenheiten“ der Religionsgesellschaften i.S.v. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV. Daher dürfen Finanzgerichte den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des innerkirchlichen Rechts nicht nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen, sondern müssen diese so anwenden, wie dies die maßgeblichen innerkirchlichen Stellen tun. Das gilt auch für die Regelungen über den Wiedereintritt eines ehemaligen Kirchenmitglieds, wie der X. Senat des BFH entschieden hat. Den Rest des Beitrags lesen »

EuGH: Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist

Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Den Rest des Beitrags lesen »

GA Medina: Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen Austritts aus der katholischen Kirche kann Diskriminierung wegen der Religion darstellen, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft

Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland. Er berät u.a. Schwangere, insbesondere in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Den Rest des Beitrags lesen »

KG: Zweifelhafte Hilfe bei Kirchenaustritten

Auf der privat betriebenen Internetseite www.kirchenaustritt24.de wirbt der Betreiber für Dienstleistungen bei beabsichtigten Kirchenaustritten. Gegen einen Betrag von € 29,90 an den Seitenbetreiber verspricht dieser Hilfe beim Erstellen eines schriftlichen Austrittsantrags. Es wird insbesondere mit der Aussage geworben, die Nutzerin/der Nutzer erhalte die Kirchenaustritts-Erklärung vollständig vorbereitet. Den Rest des Beitrags lesen »