Bayern bringt an diesem Freitag seinen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen in den Bundesrat ein. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback aus diesem Anlass: „In letzter Zeit beobachten wir vermehrt, dass sich Angeklagte zum Beispiel bei Verfahren wegen sexueller und körperlicher Gewalt gegenüber ihren Ehefrauen vor unseren Gerichten auf ihren religiösen oder kulturellen Hintergrund berufen. Hier brauchen unsere Richterinnen und Richter klare Leitplanken und die lauten: Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein!“ Den Rest des Beitrags lesen





