Der Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage unter persönlichem Erscheinen der Antragstellerin ist aufgehoben worden, nachdem die Antragstellerin erklärt hatte, angesichts des großen Medieninteresses nicht erscheinen zu wollen. Gleichzeitig und deshalb hat das Gericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Damit darf die Antragstellerin auch weiterhin den Niqab beim Besuch des Abendgymnasiums nicht tragen. Den Rest des Beitrags lesen





