HansOLG: Erneuter Beginn der Hauptverhandlung wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in einer Flüchtlingsunterkunft – Konversion vom Islam zum Christentum

Am Donnerstag, den 14.07.2016, beginnt um 9.30 Uhr vor der Großen Strafkammer 17 als Jugendkammer erneut die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen einen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Hintergrund der Tat soll die Verärgerung des Angeklagten darüber gewesen sein, dass der Geschädigte vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 18.10.2015 gegen 20.30 Uhr auf dem Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Hörgensweg auf den vor dem Gebäude stehenden Geschädigten zugegangen zu sein und ihm unvermittelt unter billigender Inkaufnahme tödlicher Verletzungen mit einem Teleskopschlagstock zwei wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt zu haben. Von weiteren Schlägen sei er durch das Eingreifen von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma abgehalten worden. Der Geschädigte habe eine Gehirnerschütterung, eine Kopfplatzwunde am linken Scheitelbein sowie eine Platzwunde an der linken Augenbraue erlitten und habe im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts chirurgisch versorgt werden müssen.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren hatte am 19.05.2016 vor der Großen Strafkammer 21 begonnen, die das Verfahren nach Einholung eines Altersbestimmungsgutachtens an die Jugendkammer verwiesen hat. Der Angeklagte hatte sein Alter im Ermittlungsverfahren zunächst mit 22 Jahren angegeben, sich in der Hauptverhandlung dann aber als 20 Jahre alt bezeichnet. Nach dem daraufhin eingeholten Gutachten ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter 21 Jahre alt und damit Heranwachsender war.

Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 14.12.2015 in Untersuchungshaft. Im Rahmen der nach einer Haftdauer von sechs Monaten vorgeschriebenen Haftprüfung hat das HansOLG mit Beschluss vom 27.06.2016 die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. (617 Ks 22/16 jug.)

Pressemitteilung des HansOLG v. 07.07.2016

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