Der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt a.M. hat am 07.07.2016 nach 58 Tagen Hauptverhandlung fünf deutsche Staatsangehörige wegen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren und einen weiteren – ebenfalls deutschen Angeklagten – wegen des Versuchs der Beteiligung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen




