Bundestag: Gesetz zu antisemitischen Straftaten

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (BT-Dr 19/16399) vorgelegt, mit dem die Regelung zur Strafzumessung im StGB um antisemitische Beweggründe und Ziele als ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt wird. Hintergrund sei die Zunahme von offenem Antisemitismus, heißt es in der Vorlage.

Die Zunahme antisemitischer Tendenzen spiegele sich aber nicht nur in subjektiven Wahrnehmungen wider, sie lasse sich auch objektiv belegen. So hätten antisemitische Straftaten in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Ein demokratischer Rechtsstaat könne und dürfe es nicht hinnehmen, so der Entwurf, dass ein bedeutsamer Teil seiner Bevölkerung zum Angriffspunkt von Hass und Übergriffen gemacht wird. Das StGB trage der gesamtgesellschaftlichen wie auch forensischen Bedeutung, die antisemitisch motivierten Taten zukommt, bislang nicht ausreichend Rechnung.

heute im bundestag Nr. 48 v. 13.01.2020

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