Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (BT-Dr 19/7425) zugestimmt.
Damit soll die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten der Deutschen Seemannsmissionen e.V. und Stella Maris beteiligt, von € 500.000 auf € 1 Mio. verdoppelt werden. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.
heute im bundestag Nr. 157 v. 13.02.2019
Kommentar verfassen