Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Dr 17/17404 v. 22.06.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Verfassungsausschuss hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderungen empfohlen: Hiernach soll das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft treten. Den Rest des Beitrags lesen





