Das ArbG Berlin hat heute über zwei Entschädigungsklagen von Bewerberinnen mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerinnen beschäftigt werden wollen. Den Rest des Beitrags lesen
Das ArbG Berlin hat heute über zwei Entschädigungsklagen von Bewerberinnen mit muslimischem Kopftuch verhandelt, die von dem beklagten Land Berlin als Lehrerinnen beschäftigt werden wollen. Den Rest des Beitrags lesen
Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Dr 17/17404 v. 22.06.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Verfassungsausschuss hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderungen empfohlen: Hiernach soll das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft treten. Den Rest des Beitrags lesen
Die Bayerische Staatsregierung hat heute den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für ein Verbot der Gesichtsverhüllung in den Landtag eingebracht. Dieser wird jetzt in den zuständigen Landtagsausschüssen behandelt. Der Innenminister machte heute im Landtag deutlich: „Zu unserem freiheitlich demokratischen Werteverständnis gehören ein offener Dialog, Blickkontakt und eine Kultur der offenen Kommunikation. Ein kommunikativer Austausch findet aber nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Das ist die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und unserer Demokratie. In bestimmten Bereichen werden wir deshalb eine Gesichtsverhüllung nicht hinnehmen.“ Den Rest des Beitrags lesen
Die Staatsregierung hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik. Eine Gesichtsverhüllung widerspricht dieser Kommunikationskultur.“ Der Innenminister kündigte an, entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufzunehmen. Außerdem sollen das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden. Den Rest des Beitrags lesen
Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten. Dieses Burka-Verbot für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls hat der Ministerrat heute beschlossen, um schnell und rechtssicher ein Burka-Verbot im bayerischen Landesrecht zu verankern. Den Rest des Beitrags lesen
Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen, die sich mit muslimischem Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beim Land Berlin beworben hat und deren Bewerbung nach ihrer Erklärung, sie wolle ihr muslimisches Kopftuch auch im Unterricht tragen, abgelehnt wurde. Den Rest des Beitrags lesen
Die 3. Kammer des VG Osnabrück hat nach der heutigen mündlichen Verhandlung die Klage einer Lehrerin auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde (Beklagte) abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen
Die Klägerin klagt auf die Gewährung einer Entschädigung bzw. von Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Landesschulbehörde (Beklagte) hatte eine ihr Mitte 2013 erteilte Einstellungszusage zurückgezogen, nachdem bekannt geworden war, dass die Klägerin beabsichtige, auch in der Schule ein (muslimisches) Kopftuch zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen
In today’s Chamber judgment in the case of Osmanoǧlu and Kocabaş v. Switzerland (application no. 29086/12) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been: no violation of Article 9 (right to freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights. The case concerned the refusal of Muslim parents to send their daughters, who had not reached the age of puberty, to compulsory mixed swimming lessons as part of their schooling and the authorities’ refusal to grant them an exemption. Den Rest des Beitrags lesen
The applicants, Aziz Osmanoğlu and Sehabat Kocabaş, are two Swiss nationals who also have Turkish nationality. They were born in 1976 and 1978 respectively and live in Basle (Switzerland). The case concerns the refusal of Muslim parents to send their daughters, who had not yet reached puberty, to compulsory mixed swimming lessons as part of their schooling. Den Rest des Beitrags lesen
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist nicht nur im deutschen Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben, sondern auch im spanischen Recht. In beiden Ländern stellt sich die Frage, wem ein Recht auf Religionsunterricht zusteht, was dieses Recht umfasst und wo möglicherweise Grenzen zu ziehen sind, d.h. beispielsweise welche religiösen Inhalte nicht unterrichtet werden dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Osnabrück hat heute die schriftlichen Entscheidungsgründe für den Beschluss vom 22.08.2016 übermittelt. Aus den Gründen wird ersichtlich, welche Bedeutung der persönlichen Anhörung der Antragstellerin für die geltend gemachte Religionsfreiheit im Hinblick auf eine insoweit fehlende gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz zukommt. Den Rest des Beitrags lesen
Der Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage unter persönlichem Erscheinen der Antragstellerin ist aufgehoben worden, nachdem die Antragstellerin erklärt hatte, angesichts des großen Medieninteresses nicht erscheinen zu wollen. Gleichzeitig und deshalb hat das Gericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt. Damit darf die Antragstellerin auch weiterhin den Niqab beim Besuch des Abendgymnasiums nicht tragen. Den Rest des Beitrags lesen
Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Zeichen der besonderen historischen Verantwortung Bayerns für das jüdische Leben im Freistaat“ Den Rest des Beitrags lesen
Der klagende Schul- und Kindergartenverein Beth-El der Mennoniten-Brüdergemeinde Euskirchen hatte am 21.12.2010 bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung einer privaten Bekenntnisgrundschule als Ersatzschule beantragt. Dies hatte die Bezirksregierung Köln mit dem Argument abgelehnt, dass es – was zutrifft – in Euskirchen bereits eine evangelische Grundschule gebe und das mennonitische Glaubensbekenntnis mit dem evangelischen verwandt sei. Der dagegen gerichteten Klage hat die 9. Kammer mit Urteil vom 29.04.2016 stattgegeben und das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Genehmigung für die Ersatzschule zu erteilen. Zur Begründung heißt es: Den Rest des Beitrags lesen »
Bekenntnisangehörige Kinder haben an öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen einen vorrangigen Aufnahmeanspruch, der sich unmittelbar aus der Landesverfassung ergibt. Das hat der 19. Senat des OVG durch Beschluss entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
This book examines matters of religious freedom in Europe, considers the work of the European Court of Human Rights in this area, explores issues of multiculturalism and secularism in France, of women in Islam, and of Muslims in the West. The work presents legal analysis and ethnographic fieldwork, focusing on concepts such as laïcité, submission, equality and the role of the state in public education, amongst others. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Eilbeschluss hat die 9. Kammer entschieden, dass eine katholische Grundschule einen katholischen Schulanfänger vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen muss. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Piraten bei Ablehnung durch die FDP-Fraktion hat der Landtag in zweiter Lesung das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts verabschiedet. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Klägerin ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch abgesetzt und trug seitdem eine Mütze, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt waren. Das beklagte Land sah in dieser Kopfbedeckung lediglich einen Ersatz für das mittlerweile untersagte Kopftuch und hatte die Klägerin daher aufgefordert, auf das Tragen der Mütze zu verzichten. Da sie dem nicht nachgekommen war, sprach das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung aus. Hiergegen hat die Klägerin zunächst beim ArbG Düsseldorf Klage eingereicht mit dem Ziel, die Abmahnung aus ihrer Personalakte zu entfernen. Nachdem sie sowohl bei dem ArbG als auch vor dem LAG Düsseldorf und letztlich vor dem BAG mit ihrer Klage gegen die Abmahnung erfolglos geblieben war, hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10) entschieden, dass die Klägerin durch die arbeitsgerichtlichen Urteile aller Instanzen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt wird und hat unter Aufhebung der Urteile des BAG und des LAG Düsseldorf das Verfahren an das LAG Düsseldorf zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Besuch der König Fahad Akademie in Bonn stellt keine Erfüllung der Schulpflicht dar. Das hat die 9. Kammer des VG Aachen entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristische Begriffe irritieren das Publikum zuweilen auch deswegen, weil deren rechtlicher Sinngehalt vom allgemeinen Sprachgebrauch stark abweicht. So ist das auch mit der Erkenntnis, dass Juristen bei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG offenbar zwischen einer guten und einer schlechten Religionsfreiheit unterscheiden – was in diesem Fall nicht nur das Publikum, sondern auch den Juristen irritierte, der sich dessen bis dato nicht bewusst war. Dazu eine erhellende Begebenheit vom Beisammensein am abendlichen Familientisch: Den Rest des Beitrags lesen »
Zur falschen Zeit (2003), am falschen Ort (Baden-Württemberg) und – darf man nach der Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots durch den Ersten Senat des BVerfG sagen – im falschen Senat (Zweiter Senat): Das mag sich Fereshta Ludin zu ihrem Kopftuchverfahren vielleicht gedacht haben. Damals war es ihr nicht gelungen, durchzusetzen, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf; nach dem jetzigen Beschluss aus „Karlsruhe“ sieht die Sache hingegen anders aus. Die menschliche Tragik dessen ist offensichtlich; doch was liegt ihr juristisch zu Grunde? Den Rest des Beitrags lesen »
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen, gegen die Stimmen der Piratenfraktion sowie einigen Stimmen aus den Fraktionen von CDU und FDP bei sonstiger Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP das elfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Das Gesetz, vorgelegt von den Fraktionen von SPD und Grünen, regelt das Verfahren bei der Umwandlung von Bekenntnisschulen in Schulen ohne Bekenntnis. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zu Gunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; der Senat hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; Richter Schluckebier und Richterin Hermanns haben ein Sondervotum abgegeben. Vizepräsident Kirchhof hat an dem Verfahren nicht mitgewirkt. Richterin Hermanns ist durch Los als Vertreterin bestimmt worden. Den Vorsitz hat Richter Gaier als dienstältester Richter geführt. Den Rest des Beitrags lesen »