BAG: Vergleich im Verfahren um ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Die Parteien haben in dem Verfahren, das nicht nur das BAG, sondern auch den EuGH beschäftigt hatte, einen Vergleich geschlossen. Der anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung am 10.11.2021, 10.00 Uhr, ist deshalb aufgehoben. Vorgeschichte:

Der Zehnte Senat des BAG hatte das Revisionsverfahren ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Er hat Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht gestellt (BAG, Beschl. v. 30.01.2019 – 10 AZR 299/18 [A]). Mit Urteil vom 15.07.2021 hat der EuGH die Fragen beantwortet (EuGH, Urt. v. 15.07.2021 – C- 804/18 und C- 341/19 [WABE und MH Müller Handel]).

Pressemitteilung des BAG Nr. 37 v. 09.11.2021

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