Ausländer, die mit einer Ehefrau in Deutschland leben, können keine weitere Ehefrau über einen Nachzug in die Bundesrepublik holen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/2532) auf eine Kleine Anfrage der AfD zum Thema „Kinder- und Vielehen“ (BT-Dr 19/2187) hervor. Für einen solchen Nachzug gebe es keine Rechtsgrundlage, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Den Rest des Beitrags lesen »





