Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch die Staatsschutzkammer des LG Frankfurt a.M. verworfen. Das LG hat den heute 32 Jahre alten Angeklagten am 01.12.2022 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe, unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe, unerlaubter Herstellung von Schusswaffen und mit weiteren Straftaten nach dem Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




