VG Koblenz: Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Glaubens- und Gewissensgründen

Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab. Den Rest des Beitrags lesen »