Am 04.03.2022 beginnt vor dem 4. Strafsenat des OLG Celle ein neues Staatsschutzverfahren wegen der Vorwürfe des Werbens um Unterstützer und Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131 Abs. 1 Nr. 1b StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 2 Nr. 1a und Nr. 1c i.V.m. Abs. 1 StGB (4 StS 2/21).
Konkret wird dem heute 21-jährigen Angeklagten u.a. vorgeworfen, Videos mit Propaganda für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ und Hinrichtungsszenen sowie Texte mit Aufrufen zum Dschihad und der Verherrlichung des Märtyrertods in Chatgruppen geteilt zu haben, denen auch Minderjährige angehörten.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Pressemitteilung des OLG Celle v. 23.02.2022
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