Der 18-jährige Izmullah A. ist heute Morgen (Montag, 04.09.2017) von Frankfurt a.M. nach Moskau abgeschoben worden. Mit der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung haben sich zuvor unter anderem das BVerwG, das BVerfG und der EGMR befasst. Die Gerichte hatten keine Zweifel daran, dass trotz seines noch jungen Alters seine Einstufung als Gefährder richtig ist. Den Rest des Beitrags lesen




