Mit Urteil vom 12.05.2021 hat die 2. Kammer des VG Karlsruhe eine Klage abgewiesen, die in der Hauptsache auf die Feststellung zielte, dass eine von der Stadt Pforzheim erlassene Auflage für eine abtreibungskritische Versammlung vor der Schwangerschaftsberatungsstelle von pro familia rechtswidrig war. Den Rest des Beitrags lesen »




