Der 4. Strafsenat hat über eine Revision der Staatsanwaltschaft Landshut gegen ein Urteil des AG Freising vom 27.10.2017 zu befinden, mit dem ein nigerianischer Staatsangehöriger vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet freigesprochen wurde. Dem Freispruch des AG Freising lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Rest des Beitrags lesen »






