Bundestagswahl 2013: Die Piraten zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Piraten wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Kapitän bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Offizier auf der Brücke und im Maschinenraum seine Einheit selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Piraten in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 4 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die SPD zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die SPD in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 3 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Grünen zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Grünen in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 2 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Kündigung wegen Kirchenaustritts

Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Den Rest des Beitrags lesen »

AG München: Gewerkschaftszugehörigkeit keine Weltanschauung

Es kann dahinstehen, ob jemand eine Wohnung nicht vermietet bekam, weil er Gewerkschaftsangehöriger ist. Auch unterstellt, dies wäre so gewesen, liegt darin kein Verstoß gegen das AGG. Verboten sind nach diesem Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung. Die Gewerkschaftszugehörigkeit betrifft nur einen Teilaspekt des Lebens und ist daher keine Weltanschauung. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Aachen: Die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen Krankenhaus allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt eine Diskriminierung dar

Ein in Trägerschaft der katholischen Kirche stehendes Krankenhaus wies im September 2011 die Bewerbung eines objektiv geeigneten Bewerbers für eine Stelle als Intensivpfleger zurück, weil dieser nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Der Bewerber fühlte sich diskriminiert und klagte vor dem ArbG Aachen auf eine Entschädigungszahlung i.H.v. drei Bruttomonatsgehältern, die er bei dem Krankenhaus verdient hätte. Das angerufene ArbG sprach dem Kläger die geltend gemachte Entschädigung zu, wenn auch nicht in voller Höhe. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Wuppertal: Einstellung, für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sorgen zu wollen, keine Weltanschauung

Die Klägerin ist seit 2008 Vorsitzende des Betriebsrats der Beklagten. Ende 2010 und Anfang 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats mehrmals fristlos. Sie wirft der Klägerin unter anderem vor, andere Mitglieder des Betriebsrats beleidigt und bedroht, ein Tierabwehrgerät im Betriebsratsbüro aufbewahrt und ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. Sie zweifelt an der von der Klägerin angezeigten Arbeitsunfähigkeit, weil die Klägerin damals an einer Segeltour und an einer Kinderfreizeit teilgenommen hat. Über die Wirksamkeit der Kündigungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Nunmehr verlangt die Klägerin von der Beklagten Entschädigung und Schmerzensgeld i.H.v. 420.000 € als Ersatz immaterieller Schäden sowie den Ersatz weiterer materieller Schäden. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Wuppertal: Einsatz für Betriebsrat und Gewerkschaft als Weltanschauung?

Am 01.03.2012, 11.00 Uhr, verhandelt die Kammer über die Frage, ob der Einsatz einer Betriebsrätin für den Betriebsrat und die Gewerkschaft als Weltanschauung i.S.d. § 1 AGG anzusehen ist. Den Rest des Beitrags lesen »