Beamte und Soldaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“ (BT-Dr 18/11180) hervorgeht. Den Rest des Beitrags lesen





