Der für Staatsschutzsachen zuständige 1. Strafsenat des KG hat den 45-jährigen Raad A. und dessen 22-jährigen Sohn Abbas R. u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Kriegsverbrechen gegen Personen verurteilt. Gegen den Vater Raad A. wurde auf Antrag des Generalbundesanwalts beim BGH eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, weil er in diesem Zusammenhang tateinheitlich eines Mordes für schuldig befunden wurde. Sein Sohn Abbas R. wurde darüber hinaus wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von insgesamt fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil er zur Tatzeit zwar schon strafmündig, aber noch unter 18 Jahre alt gewesen sei. Den Rest des Beitrags lesen »




